Informationen für Lernende

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Absenzen im regulären Unterricht

Im Falle einer Absenz wird die lernende Person und der Lehrbetrieb eine Woche darauf per Mail informiert. Es gibt keine Fristverlängerungen. Bei Ablauf der Frist wird die Rechnung dem Lehrbetrieb als Information zugestellt. Der Lehrbetrieb gibt die Rechnung der lernenden Person für die Zahlung weiter oder, sofern dies im Lehrvertrag so geregelt ist, bezahlt diese vorgängig und zieht sie dann vom Lehrlingslohn ab. Das Geld wird den Lernenden in Form einer finanziellen Beteiligung an Exkursionen oder Schulanlässen rückvergütet.

Absenzen im Frei- und Stützkurs

Bei Kursabsenzen muss das Absenzenheft bei der jeweiligen Kursleitung und nicht bei der Klassenlehrperson zur Unterschrift vorgelegt werden.

Absenzen im Fach Sport

Trotz Arztzeugnis sind die Lernenden im Sportunterricht anwesenheitspflichtig. Sie helfen, wenn möglich, beim Ab- und Aufbau der Geräte mit. Sollte die lernende Person sich vor dem Sportunterricht nicht abgemeldet haben, gilt die Absenz als «nicht entschuldbar» und wird im Schulzeugnis vermerkt. Ein Arztzeugnis kann nur mit dem kantonalen Formular eingereicht werden.

Bei Beginn der Ausbildung wird ein Absenzenheft kostenlos abgegeben. Für jedes Weitere erheben wir eine Gebühr von CHF 10.-.

Ein Arztzeugnis entschuldigt keine Absenzen des regulären Unterrichtes.

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Bussen können von Lehrpersonen erhoben werden, wenn die lernende Person gegen die Regeln in der Schulordnung verstosst.

  • Verspätetes Eintreffen (2. Mal)
  • Turnzeug vergessen (2. Mal)
  • Rauchen, Essen etc. an unterlaubtem Ort
  • Hausaufgaben oder Schulmaterial vergessen
  • Arbeitsverweigerung / Verwarnung
  • Verbale Entgleisung gegenüber Dritten / Lehrpersonen
  • Körperliche Gewalt
  • Nichtbefolgen der Unterrichts-anweisung
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unterricht
  • Unsachgemässe Abfallentsorgung
  • Unterrichtsstörung
  • Unerlaubtes Benutzen des Aufzuges

Die Busse kann innert vier Wochen im Sekretariat bar bezahlt werden. Nach Ablauf der Frist wird die Busse verrechnet und dem Lehrbetrieb zur Information zugestellt. Der Lehrbetrieb gibt die Rechnung der lernenden Person für die Zahlung weiter oder, sofern dies im Lehrvertrag so geregelt ist, bezahlt diese vorgängig und zieht sie dann vom Lehrlingslohn ab. Das Geld wird den Lernenden in Form einer finanziellen Beteiligung an Exkursionen oder Schulanlässen rückvergütet.

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Die lernende Person kann höchstens für zwei Schultage pro Schuljahr ein Urlaubsgesuch einreichen. Ausnahmefälle werden mit der Schulleitung besprochen.

Das Formular wird spätestens zwei Wochen vor dem Datum im Sekretariat oder per Mail eingereicht. Die gleiche Frist gilt auch für ÜK- oder Militäraufgebote. Die Schulleitung prüft dieses und gibt den Entscheid der lernenden Person bekannt. Nachträglich eingereichte Urlaubsgesuche werden nicht bewilligt.

Für KV-Lernende gilt: Wer aufgrund dessen an einer Prüfung fehlt, hat den Semestertest zu absolvieren.

Hier kann das Urlaubsgesuchs-Formular heruntergeladen werden.

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Die Semesterprüfungen gelten nur für die KV-Lernenden. Wer eine Prüfung verpasst, wird für die Semesterprüfung aufgeboten. Die Semesterprüfungen finden in der Woche des Notenschlusses innerhalb des regulären Unterrichts statt. Die Semesterprüfung kann mehrfach zählen, wenn mehrere Prüfungen im Semester verpasst wurden.

Beim Fernbleiben muss ein Arztzeugnis am selben Tag dem Sekretariat per Mail (info@bzf.ch) gesendet werden. Andernfalls wird die Note 1 gesetzt. Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen Angela Krause, Fachvorstand Kaufleute, per Mail (angela.krause@bzf.ch) zur Verfügung.

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Richtlinien zur Dispensation vom Sportunterricht

Die Bewilligung der Dispensation vom Sportunterricht erfolgt über den Sportlehrer durch die Schulleitung.

Voraussetzungen

Falls Sie Spitzensportler*in sind oder/und eine Zweitausbildung absolvieren, müssen die entsprechenden Kriterien erfüllt sein:

– Spitzensportler*innen
   – Angehörigkeit zu einem regionalen oder nationalen Kader in einer von Swiss Olympic anerkannten Sportart (Besitzer*in einer Talentcard SOV) oder
   – Trainingsaufwand von mindestens zehn Stunden pro Woche (Trainingsplan) sowie Teilnahme an Wettkämpfen in dieser Sportart (Wettkampfplan)

– Abgeschlossene Ausbildung
   – Zweitausbildung (Matura oder bestandenes EFZ aufgrund einer mindestens 3-jährigen Lehrzeit)

Vorgehen

Einreichen eines schriftlichen Gesuches an die Sportlehrperson inkl. zusätzlichen Unterlagen. Das Gesuchformular ist bei den Dokumenten weiter unten zu entnehmen. Es werden nur vollständig eingereichte Gesuche bearbeitet.

Beilagen

Dem Gesuch müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

– Für Spitzensportler*innen
   – Kopie der Talentcard
   – Trainingsplan/Wettkampfplan während der zu dispensierenden Zeit
   – Unterschriebene Bestätigung des Vereins

– Für Lernende mit abgeschlossener Ausbildung
   – Kopie des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses