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Berufsbild

Mit der dreijährigen Ausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau mit Berufsmaturität erwerben Sie ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) und zusätzlich die Berufsmaturität.

Der Abschluss ermöglicht Ihnen, anspruchsvolle kaufmännische Aufgaben selbstständig zu erledigen und Arbeitsabläufe zu beurteilen. Dabei haben Sie vor allem in den Fremdsprachen so gute Kenntnisse, dass Sie auf internationaler Ebene kommunizieren können.

Mit diesem Abschluss schaffen Sie sich mit Ihren neuen Sprach- und Wirtschaftskenntnissen die Basis für gezielte Weiterbildungsangebote im kaufmännischen Bereich. Ausserdem können Sie prüfungsfrei in die Fachhochschule Wirtschaft eintreten.

Facts

Dauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre

Schultage (ohne Frei- und Stützkurse)
1. Lehrjahr: 2 Tage (Mo. & Di. oder Do. & Fr.)
2. Lehrjahr: 2 Tage (Mo. & Di. oder Do. & Fr.)
3. Lehrjahr: 2 Tage (Mo. & Di. oder Do. & Fr.)

Verteilung Überbetriebliche Kurse
Die überbetrieblichen Kurse ergänzen die betriebliche Ausbildung und werden von den jeweiligen Branchen organisiert.

Abschluss
Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Anforderungen

  • abgeschlossene Volksschule mit guten bis sehr guten Leistungen auf der Sekundarstufe I
  • hohe schulische Lernbereitschaft und allenfalls eine bestandene Aufnahmeprüfung (kantonal geregelt)

Anschlussmöglichkeiten

  • Höhere Fachprüfungen Fachausweis
  • Diplom an Höheren Fachschulen für Wirtschaft (HFW und weitere)
  • Fachhochschule: Bachelor und Master
  • Universität: Master auf der Grundlage eines Bachelors an Fachhochschulen
  • Universität: Ergänzungsprüfung (Passerelle) zur BM für die Zulassung an eine universitäre Hochschule

Aufnahme

Damit Sie an unserer Schule zugelassen werden, müssen Sie im Besitz eines gültigen Lehrvertrages sein.
Vor Lehrbeginn empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich das Zehnfingersystem aneignen.

🔗 Anmeldeformular mit Berechnungsformular der Noten an info@bzf.ch senden. 

Aufnahmebedingungen ohne Prüfung

  • Für die Aufnahme in die BMS ist in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Note 4.0 nötig
  • Bezirksschüler: Zwischenbericht der Abschlussklasse (1. Semester) 4.4 oder Jahreszeugnis der Abschlussklasse 4.4 und Berechnungsformular
  • Sekundarschüler: Zwischenbericht der Abschlussklasse (1. Semester) 5.3 oder Jahreszeugnis der Abschlussklasse 5.3 und Berechnungsformular

Aufnahmeprüfung in allen übrigen Fällen

  • Stoffgrundlage:    4. Klasse der Sekundarschule
  • Fächer:                  Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen (F + E)
  • Bestanden:           Notendurchschnitt 4.0 und höchstens 1 Fach unter 4.0
  • Zeitpunkt:             26. Juni 2026, 7:45 Uhr, Zimmer C206
  • Anmeldeschluss: 29. Mai 2026
  • Für alle möglich, welche die obigen Bedingungen nicht erfüllen

Promotionsordnung

Die Entscheidung, ob die Lernenden ihre Lehre mit Berufsmatur oder im EFZ starten, wird vom Lehrgeschäft gefällt. Die schulische Aufnahmebedingungen für die Berufsmatur sind:

  • Durchschnitt von 4.4 (Bezirksschule) bzw. 5.3 (Sekundarschule) im Zwischenzeugnis oder im Abschlusszeugnis des Abschlussjahrs.
  • Bestehen der Aufnahmeprüfung (in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik)
 

Für die lernenden mit Berufsmatur entscheidet die Schule jeweils aufgrund des Schulzeugnisses über die Promotion ins nächste Semester. Die folgende Abbildung zeigt die Unterrichtsbereiche für die Promotion sowie die Promotionsbedingungen.

Zählende Unterrichtsbereiche


Deutsch

Englisch

Französisch

Mathematik

Finanz- und Rechnungswesen

Wirtschaft und Recht

Geschichte und Politik

Technik und Umwelt


definitive Promotion, wenn

  • Durchschnitt > 4.0
  • Anzahl ungenügender Noten < 2
  • Gewichtete negative Notenabweichung < 2.0

Die automatische Umteilung von der Berufsmatur in die EFZ-Ausbildung erfolgt, wenn die Promotionsbedingungen zweimal nicht erfüllt wurden. Bei der ersten provisorischen Promotion informiert die Schule die Vertragsparteien mit einer individuellen Rückmeldung, die neben dem Notenbild auch die Bestehensaussichten aufzeigt. Ein freiwilliger frühzeitiger  Profilwechsel ist unter Einbezug der Vertragsparteien jeweils auf den nächsten Semesterbeginn hin möglich.